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   BVerwG, 13.05.1991 - 3 B 36.91   

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BVerwG, 13.05.1991 - 3 B 36.91 (https://dejure.org/1991,9826)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1991 - 3 B 36.91 (https://dejure.org/1991,9826)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1991 - 3 B 36.91 (https://dejure.org/1991,9826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen aus dem Härtefonds nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 70.83

    Rechtliche Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Härte bei

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1991 - 3 B 36.91
    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden, daß nicht in jedem Falle, in dem lastenausgleichsrechtliche Vorschriften eine Entschädigung ganz oder teilweise versagen, sozusagen ersatzweise eine Härteleistung gemäß § 301 b LAG in Betracht kommt (vgl. Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 70.83 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei

    Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin und ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (vgl. zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Härte" in anderen Rechtsgebieten auch BVerwG, Urt. v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 36, BVerwGE 158, 364 - 387, Urt. v. 5.10.1972 - 5 C 71.71 - BVerwGE 41, 26 ff, zur Härteklausel des § 88 Abs. 3 BSHG; Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz 402.240 Nr. 5 zu § 19 AuslG 1990; B. v. 13.5.1991 - 3 B 36.91 -, Buchholz 427.3 Nr. 4 zu § 301 b LAG).
  • VG Düsseldorf, 14.04.2010 - 16 K 741/09

    Anspruch eines Angehörigen der Sinti und Roma auf eine laufende Beihilfe aus dem

    Grundsätzlich ist eine Tatsache glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche verfügbaren Beweismittel erstrecken soll, überwiegend wahrscheinlich ist, d.h. mehr für als gegen sie spricht, Vgl. Landessozialgericht NRW, Urteil vom 21. Mai 2008 - L 8 R 41/07 - juris Rn 37 mwN; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar, § 294 ZPO Rn 1 mwN; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1991 - 3 B 36/91 - juris Rn 39 mwN.
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